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Ratgeber

Prop-Trading in der Schweiz: Firmen, Franken, FINMA, Steuern

Welche Prop-Firmen laut Profil Wohnsitz Schweiz annehmen, was Euro und Dollar beim Bezahlen kosten können, was die FINMA sagt und was bei Steuern offen ist.

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Wohnst du in der Schweiz und willst eine Prop-Challenge kaufen, kommen zu den üblichen Fragen vier dazu: Nimmt die Firma Kundschaft aus der Schweiz an? Was kostet es, wenn du nicht in Franken bezahlst? Was sagt die FINMA? Und wie behandelt die Steuer eine Auszahlung? Hier steht, was die Firmen und offizielle Stellen dazu veröffentlichen, und wo es keine offizielle Antwort gibt.

Gehandelt wird auf einem Simulationskonto. Bei FTMO zum Beispiel ist laut PropCrab-Profil auch das Konto nach bestandener Prüfung simuliert[16], bei Topstep heisst es dort: Simulation, später evtl. live[17]. In keinem PropCrab-Profil steht eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Am nächsten liegt The Trading Pit Challenge GmbH in Vaduz (Liechtenstein)[18].

Welche Firmen Wohnsitz Schweiz annehmen

Jedes PropCrab-Profil führt die eigene Angabe der Firma, mit Quelle und Datum:

FirmaWohnsitz Schweiz laut Profil
Alpha Capital Groupzugelassen[19]
Alpha Futureszugelassen[20]
Audacity Capitalzugelassen[21]
Blue Guardianzugelassen[22]
BrightFundedzugelassen[23]
City Traders Imperiumzugelassen[24]
E8 Marketszugelassen[25]
FTMOzugelassen[26]
FundedNextzugelassen[27]
FundingPipszugelassen[28]
Goat Funded Traderzugelassen[29]
Lucid Tradingzugelassen[30]
Maven Tradingzugelassen[31]
MyFundedFutureszugelassen[32]
Take Profit Traderzugelassen[33]
The5erszugelassen[34]
Topstepzugelassen[35]
Tradeifyzugelassen[36]

«Zugelassen» heisst in diesen Profilen: Die Schweiz steht nicht auf der Länder- oder Sperrliste der Firma. Eine ausdrückliche Zusage für die Schweiz ist das nicht. FTMO schreibt, FTMO CFDs stehe Kundschaft weltweit offen, mit Ausnahme der aufgeführten Personen und Länder[10]. The5ers zählt die gesperrten Länder mit «including but not limited to» auf, die Liste ist also nicht abschliessend[12]. Auch die Liste von FundingPips ist laut Profil nicht abschliessend formuliert[28].

Für Apex Trader Funding, Funded Trading Plus, Instant Funding und The Trading Pit ist der Status offen: PropCrab hat die Länderliste nicht gefunden, nicht abrufen können oder noch nicht ausgewertet. Im Profil steht dann «– nicht belegt», nicht «zugelassen».

Neben dem Wohnsitz zählt der Pass. FTMO schliesst Staatsangehörige und Einwohner von Iran, Syrien, Myanmar und Nordkorea aus. Staatsangehörige von Iran, Syrien oder Myanmar nimmt FTMO nur an, wenn sie einen Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) belegen und ein Konto bei einer traditionellen Bank im EWR haben[10]. Die Schweiz gehört nicht zum EWR, der Beitritt wurde 1992 in einer Volksabstimmung abgelehnt[11]. Nach dem Wortlaut greift diese Ausnahme also für niemanden mit Wohnsitz in der Schweiz.

Was du sonst vor dem Kauf prüfen kannst (KYC, Länderregeln für die Auszahlungsstufe, Vertragspartner), steht in der Prüfliste vor dem Kauf.

Franken, Euro, Dollar: was die Währung kostet

In den PropCrab-Profilen ist kein einziger Preis in Franken erfasst. Drei Beispiele:

  • FTMO: Das Profil führt die Challenge 2-Step mit USD 100'000 Kontogrösse zu EUR 540[37].
  • The Trading Pit: Die Kasse zeigt für die Schweiz Euro, für die Challenge CFD Prime (2-Phase) mit USD 10'000 Kontogrösse zum Beispiel EUR 99[38].
  • Topstep: Abgerechnet wird in US-Dollar und monatlich, für den Trading Combine mit USD 50'000 Kontogrösse USD 49[39] pro Monat.

Bezahlst du in Euro oder Dollar und läuft deine Karte auf Franken, wird umgerechnet. Ob dafür eine Gebühr anfällt und zu welchem Kurs, regeln die Bedingungen deiner Bank oder Kartenherausgeberin. PropCrab nennt hier keine Zahl: Das hängt von deiner Karte ab, und eine offizielle Übersicht hat PropCrab nicht gefunden.

Auch die Zahlart kann etwas kosten. Bei FTMO sind Karte, Apple Pay, Google Pay und Revolut Pay laut FAQ gebührenfrei, PayPal, Skrill und Krypto kosten 3 %. Banküberweisung gibt es dort nur in EUR oder CZK, als Gebühr steht «Various»[14].

FTMO bietet Konten in USD, EUR, GBP, CHF, CZK, CAD oder AUD an. Die gewählte Kontowährung bestimmt laut FTMO aber nicht, in welcher Währung die Auszahlung kommt[13]. Zudem hat FTMO mit einer Änderung der AGB einen Umrechnungsabzug von 0,7 % auf realisierte Gewinne und Verluste, wenn die Gewinnwährung des Instruments von der Kontowährung abweicht[40] angekündigt. Der Abzug fällt beim Schliessen eines Trades an: Einen Gewinn verkleinert er, zu einem Verlust kommt er dazu. Trades ohne Umrechnung sind nicht betroffen, und ab wann die Regel für dein Konto gilt, steht laut FTMO in deinem Vertrag[15].

Beispiel: Du führst ein Konto in CHF und handelst ein Instrument, dessen Gewinnwährung USD ist. Gewinnwährung und Kontowährung weichen ab, also fällt nach dieser Regel beim Schliessen der Abzug an[15].

Prüfen: In welcher Währung bezahlst du, was kostet die Zahlart, und in welcher Währung kommt eine Auszahlung an? Wiederholte Käufe rechnest du im Challenge-Kostenrechner durch.

Was die FINMA sagt und was nicht

Eine Stellungnahme der FINMA zu Firmen, die Prüfungen auf Simulationskonten verkaufen, hat PropCrab auf finma.ch nicht gefunden (Suche am 3. November 2026). Ob dieses Geschäft in der Schweiz eine Bewilligung braucht, lässt sich mit öffentlichen Texten der FINMA darum nicht beantworten: offen. Laut FINMA muss seit 2008 jeder Devisenhändler mit Sitz in der Schweiz eine Banklizenz haben[4]. Ob Anbieter von Simulationskonten darunter fallen, sagt die FINMA dort nicht.

Die Warnliste. Die FINMA führt eine Liste von Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Laut FINMA bedeutet ein Eintrag nicht zwangsläufig, dass die Tätigkeit illegal ist, und die Liste ist weder abschliessend noch tagesaktuell[1].

Ein Eintrag betrifft eine Firma, die sich auf der eigenen Website als Prop-Firma bezeichnet. Unter dem Datum 23. August 2024 führt die FINMA «Cryptofundtrader» mit der Adresse Bahnhofstrasse 21, 6300 Zug, der Website www.cryptofundtrader.com und dem Vermerk «Ohne HR-Eintrag»[2]. Die Website beschreibt Prüfungen auf simulierten Konten («It's all demo»). In der Fusszeile nennt sie dieselbe Adresse und eine SWISS RLCRATES AG als Zahlungs- und Marketingagentin der RLCRATES, S.L., mit dem Hinweis, die AG sei in der Schweiz nicht bewilligt[3]. Seit dem 3. November 2026 hat Crypto Fund Trader ein PropCrab-Profil; es trägt wegen dieses Eintrags den Status «Warnung».

Für die Marken und die Gesellschaften der Firmen, die schon vor dem 3. November 2026 ein PropCrab-Profil hatten, fand die Suche in der Warnliste an diesem Tag keinen Eintrag[1]. Die Firmen, die am 3. November 2026 dazugekommen sind, waren nicht Teil dieser Suche. Die Suche liefert aber auch ähnlich klingende Namen. Vergleiche deshalb Domain und Adresse, nicht nur den Namen. Und kein Eintrag heisst nicht «geprüft und in Ordnung».

Was die FINMA rät. In ihrer Broschüre zum Anlegerschutz rät die FINMA, die Liste der Bewilligten und die Warnliste zu prüfen, bei Schweizer Anbietern den Handelsregisterauszug auf zefix.ch, und bei Anbietern aus dem Ausland vorher zu überlegen, gegen wen, wo und zu welchen Kosten du einen Anspruch geltend machen könntest. Zu zivilrechtlichen Streitigkeiten kann sich die FINMA nicht äussern, diese sind Sache der Zivilgerichte[4]. Wer mit einer Firma um eine Auszahlung streitet, kann von der FINMA also keinen Entscheid erwarten.

Steuern: was offiziell feststeht

Keine Steuerberatung. PropCrab gibt hier wieder, was Bund und Kantone veröffentlichen. Veranlagt wirst du nicht von der ESTV, sondern vom zuständigen Kanton, im Prinzip deinem Wohnsitzkanton; an dessen Steuerverwaltung richten sich laut ESTV alle Fragen zur Veranlagung[7]. Für deinen Fall frag dort oder bei einer Fachperson nach.

Den Grundsatz fasst die ESTV im Kreisschreiben Nr. 36 vom 27. Juli 2012 zusammen. Steuerbar sind alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (Art. 16 Abs. 1 DBG). Ausgenommen ist ein Einkommen nur, wenn ein Gesetz das ausdrücklich anordnet, so für Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen (Art. 16 Abs. 3 DBG). Steuerbar sind auch alle Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18 DBG)[6].

Das Kreisschreiben grenzt die private Vermögensverwaltung vom gewerbsmässigen Wertschriftenhandel ab. Die Steuerbehörden gehen in jedem Fall von privater Vermögensverwaltung aus, wenn alle fünf Kriterien erfüllt sind:

  1. 1Die verkauften Wertschriften wurden mindestens 6 Monate gehalten[6].
  2. 2Das Transaktionsvolumen pro Kalenderjahr beträgt höchstens das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode[6].
  3. 3Die Kapitalgewinne sind nicht nötig, um fehlende Einkünfte für den Lebensunterhalt zu ersetzen. Das ist regelmässig der Fall, wenn sie weniger als 50 % des Reineinkommens betragen[6].
  4. 4Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert, oder die steuerbaren Erträge daraus sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen[6].
  5. 5Derivate dienen nur zur Absicherung eigener Wertschriftenpositionen[6].

Ist ein Kriterium nicht erfüllt, liegt nicht automatisch gewerbsmässiger Handel vor; dann zählen alle Umstände des Einzelfalls. Als stärkstes Indiz gilt der Einsatz fremder Mittel. Zu den Wertschriften zählt das Kreisschreiben auch Futures und Derivate, etwa auf Devisen oder Indizes[6].

Die Kantone geben das nicht überall wortgleich wieder. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau (StP 20 Nr. 2) behandelt ausdrücklich auch den gewerbsmässigen Handel mit Gold, Devisen und Kryptowährungen. Sie nennt als Haltedauer mindestens ein Jahr statt 6 Monate, misst die Kapitalgewinne an allen steuerbaren Einkünften und verlangt zusätzlich, dass die Anlagen grundsätzlich allen Anlegern zugänglich sind und nicht eng mit dem Beruf zusammenhängen[8][6].

Was eine selbständige Erwerbstätigkeit allgemein ausmacht, fasst das Dossier von ESTV und Schweizerischer Steuerkonferenz nach der Rechtsprechung so zusammen: Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital, frei gewählte Organisation, eigene Rechnung und eigenes Risiko, Gewinnabsicht, Dauerhaftigkeit, Planmässigkeit und Marktpräsenz. Das sind Indizien, keine abschliessende Liste; beurteilt wird in einer Gesamtbetrachtung des Einzelfalls[7].

Steuern: was offen ist

Für Auszahlungen einer Prop-Firma beantworten diese Texte vier Fragen nicht:

  • Gilt das Kreisschreiben überhaupt? Es betrifft nach eigenem Wortlaut ausschliesslich die Bewirtschaftung eines Wertschriftenportefeuilles[6]. Auf einem Simulationskonto hältst du keine eigenen Wertschriften; bei FTMO ist laut Profil auch das Konto nach der Prüfung simuliert[16]. Ob die Kriterien auf Auszahlungen passen, hat PropCrab in keiner Quelle von ESTV oder Kantonen beantwortet gefunden: offen.
  • Welche Art Einkommen? Ob eine Auszahlung als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18 DBG) gilt oder anders eingeordnet wird, regelt keine offizielle Quelle, die PropCrab gefunden hat[6]: offen.
  • Sind Challenge-Gebühren abziehbar? Bei selbständiger Erwerbstätigkeit sind die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abziehbar (Art. 27 Abs. 1 DBG)[6]. Ob Gebühren für Prüfungen darunter fallen, hängt an der Frage davor: offen.
  • AHV? Ob du im Sinn der AHV selbständigerwerbend bist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall; massgebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht die Verträge. Bei einer selbständigen Nebentätigkeit mit höchstens 2'500 Franken Jahreseinkommen werden Beiträge nur auf deinen Wunsch erhoben[9]. Ob Auszahlungen einer Prop-Firma dazu zählen: offen.

Was du trotzdem tun kannst:

  • Bewahre Kaufbelege, Auszahlungsabrechnungen und Kontoauszüge auf, mit Datum und Währung. Fehlt bei selbständiger Erwerbstätigkeit eine kaufmännische Buchhaltung, muss man laut Kreisschreiben Aufstellungen über Aktiven und Passiven, Einnahmen und Ausgaben sowie Privatentnahmen und Privateinlagen beibringen (Art. 125 Abs. 2 DBG)[6].
  • Frag die Steuerverwaltung deines Wohnsitzkantons. Verbindliche Auskünfte zur Gewerbsmässigkeit des Wertschriftenhandels geben die Steuerbehörden laut ESTV nur in eindeutigen Fällen[6].
  • Lass deinen Fall von einer Fachperson prüfen, bevor du die Steuererklärung einreichst.

Kurz zum Abhaken

  1. 1Wohnsitz Schweiz im Profil der Firma nachgesehen, mit Datum; bei «nicht belegt» die Länderliste der Firma selbst gelesen.
  2. 2Staatsangehörigkeit mit der Länderliste verglichen, nicht nur den Wohnsitz.
  3. 3Währung des Preises, Gebühr der Zahlart und Umrechnung deiner Karte bekannt.
  4. 4Marke, Gesellschaft und Domain in der FINMA-Warnliste gesucht, dazu in den weiteren Warnlisten, die die FINMA dort nennt: Kantonspolizei Zürich und IOSCO I-SCAN[1].
  5. 5Bei einer Gesellschaft in der Schweiz: Liste der Bewilligten und Handelsregister auf zefix.ch geprüft[5][4].
  6. 6Belege für die Steuer gesammelt und offene Fragen der kantonalen Steuerverwaltung gestellt.

Keine Anlageberatung. Dieser Ratgeber erklärt Regeln und Begriffe. Er empfiehlt keine Firma und keine Challenge. Konten bei Prop-Firmen sind in der Regel Simulationskonten.

Quellen

Jede Ziffer in eckigen Klammern im Text führt hierher. Gelesen am genannten Datum; Firmen ändern ihre Regeln, prüf vor einem Kauf die aktuelle Seite.

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  6. [6]
    Kreisschreiben Nr. 36 - Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

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  7. [7]
    Besteuerung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit

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Aus den Firmenprofilen

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